Steuerbegünstigung nach § 7i EStG im Falle der Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden

SteuervorteileSenFin vom 5.06.2010 - III B - S 2198b - 1/2010 Die ESt - Referatsleiter des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob Aufwendungen zur Umnutzung von denkmalgeschützten Fabrik- oder Bürogebäuden auch bei Entstehen neuer Wirtschaftsgüter, z.B. durch Neuerrichtung von Eigentumswohnungen, nach § 7i EStG förderfähig sind.

Dazu ist folgende Auffassung zu vertreten:
Aufwendungen zur Umnutzung bestehender Baudenkmäler sind auch bei der Entstehung neuer Wirtschaftsgüter nach § 7i EStG förderfähig, wenn die Bescheinigungsbehörde die Erforderlichkeit der Baumaßnahmen für die Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung bescheinigt hat. Nach dem Förderzweck des § 7i EStG ist bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der Aufwendungen nicht isoliert auf die neuen Wirtschaftsgüter (Eigentumswohnungen) abzustellen, sondern das denkmalgeschützte Gebäude ist als Ganzes zu betrachten. Entscheidend ist somit, ob die Baumaßnahmen am Gesamtgebäude dem Erhalt oder der Modernisierung der kulturhistorisch wertvollen Bausubstanz dienen. Die Herstellung steuerrechtlich neuer, eigenständiger Wirtschaftsgüter steht dem nicht entgegen.