Der Denkmalschutzes vor und während des Zweiten Weltkrieges

Denkmalschutz WeltkriegAuch wenn die Anfänge des Denkmalschutzes weit in die Vergangenheit reichen, so hat in der Zeit vor dem Deutschen Reich bezüglich der Denkmalpflege noch keine direkte Regelung existiert. Verschiedene Ortssatzungen enthielten jedoch bestimmte Richtlinien, die speziell erfassten Bauten einen gewissen Schutz gegen Verunstaltungen boten.

Die vier Hauptaufgaben des Denkmalschutzes, wie sie der Art nach bis in die heutige Zeit hinein ihre Bedeutung behalten haben, wurden bereits im Jahre 1815 definiert. Darunter fällt die Einrichtung spezieller Denkmalschutzbehörden und die Anstellung von Mitarbeitern, die über die entsprechende Fachkompetenz verfügen. Die schützenswerten Denkmäler müssen zudem in einer Liste erfasst werden, wobei die Aufsichtsfunktion und die Zuständigkeit für den Schutz bei den Bezirksbehörden liegt. Darüber hinaus haben die Denkmalschutzbehörden als Gutachter eine beratende Funktion bezüglich der Instandsetzung und Sanierung, bzw. Renovierung der Denkmäler zu erfüllen.

Ursprünglich basierte die Denkmalpflege auf der Kabinettsorder. Diesbezüglich legte man sehr großen Wert auf die freiwillige und ungezwungene Umsetzung des Denkmalschutzgedankens.

Vielen Dank an Eric Mozanowski, der mich mit vielen Informationen tatkräftig unterstützt hat